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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen PlanValley GmbH
 
§1 Geltungsbereich
 
Die Diensteistungen und Angebote der PlanValley GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der hier genannten Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen sind nur dann wirksam, wenn die PlanValley GmbH sie schriftlich bestätigt.
§2 Angebot und Vertragsschluss
 
Angebote von der PlanValley GmbH sind bezüglich der Preisangaben freibleibend. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform, die auch durch Gegenzeichnung auf dem Angebot gewahrt ist. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§3 Preise
 
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die PlanValley GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab deren Datum gebunden. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Berechnung des zu zahlenden Honorars erfolgt auf folgenden Grundlagen:
– Pro Leistungseinheit ( maximal 10 Einsatzstunden einer Person) ist eine Tagespauschale zu zahlen.
– Darüber hinaus geleistete Stunden werden mit 15% der Tagespauschale berechnet.
– Off-Days (Tage, an denen sich die PlanValley GmbH zwischen 2 Leistungseinheiten für einen Einsatz bereit hält) werden, sofern ein Einsatz nicht erfolgt, mit 50% einer Tagespauschale berechnet.
– An- bzw. Abreisetage werden mit einer Tagespauschale in Rechnung gestellt.
 
Vom Auftraggeber zu zahlen sind folgende An- und Abreisekosten:
– 0,70 Euro pro km für Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnsitz bzw. Niederlassung der von der PlanValley GmbH
eingesetzten Person/en und dem Zielort/Einsatzort bei einem Einsatz innerhalb Deutschlands.
– 0,70 Euro pro km und/oder Flugkosten für Hin- und Rückreise zwischen Wohnsitz bzw. Niederlassung der von
PlanValley GmbH eingesetzten Person/en und dem Zielort/Einsatzort bei einem Einsatz außerhalb Deutschlands.
– 0,70 Euro pro km für notwendige Fahrten am Einsatzort zwischen Unterbringungsort und Einsatzort.
 
§4 Leistungszeit
 
Leistungstermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der PlanValley GmbH die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen –hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Vertragspartnern der PlanValley GmbH eintreten- hat die PlanValley GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die PlanValley GmbH ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
 
§5 Zahlung
 
Soweit nicht anders vereinbart, sind der PlanValley GmbH Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.Bei Neukunden ist die PlanValley GmbH berechtigt, 50 % der Bruttovergütung im voraus vor Auftragsdurchführung zu fordern.Bei langfristigen Aufträgen mit einer Durchführungszeit von mehr als zwei Wochen ist der Auftraggeber verpflichtet, der PlanValley GmbH zum Ablauf der zweiten Woche 50 % der vereinbarten Bruttovergütung zu zahlen.
Die PlanValley GmbH ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die PlanValley GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die PlanValley GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Gerät der Auftraggeber in Verzug von mehr als 60 Tagen, so ist die PlanValley GmbH berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in Höhe 8% über Basiszinssatz zu berechnen.Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
Alle Angebote und Rechnungen unterliegen folgenden Zahlungszielen und Aufschlägen:
 
– Bis 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jegliche Aufschläge
– Ab 14 Tage bis 30 Tage + 10% Aufschlag auf den Netto-Rechnungsbetrag
– Ab 31 + 15% Aufschlag auf den Netto-Rechnungsbetrag
 
§6 Rücktritt / Annahmeverzug des Auftraggebers
 
Im Falle des Rücktrittes des Auftraggebers vom Vertrag oder seiner Erklärung, die vereinbarte Leistung nicht
abnehmen zu wollen, kann die PlanValley GmbH ein Reuegeld bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach folgenden Maßgaben verlangen:
– Mitteilung über Rücktritt bzw. Annahmeverweigerung
– spätestens 30 Tage vor Leistungstermin 15% – spätestens 14 Tage vor Leistungstermin 45%
– spätestens 7 Tage vor Leistungstermin 75% – weniger als 7 Tage vor Leistungstermin 100%
der vereinbarten Tagespauschalen. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt des Zugangs einer entsprechenden
schriftlichen Erklärung des Auftraggebers bei der PlanValley GmbH. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
 
§7 Rücktritt der PlanValley GmbH
 
Die PlanValley GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn es ihr infolge höherer Gewalt oder durch im Einflussbereich des Auftraggebers liegende Bedingungen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die geschuldete
Leistung zu erbringen. Dies gilt insbesondere, wenn die Sicherheit und die Gesundheit der von der PlanValley GmbH
eingesetzten Person/en gefährdet ist.
Die PlanValley GmbH ist weiter zum Rücktritt berechtigt, wenn die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt/eröffnet wird.
 
§8 Gewährleistung / Haftung
 
Die PlanValley GmbH erbringt ihre Leistung unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik und nach ordnungsgemäßen kaufmännischen Grundsätzen.
Auf Wunsch des Auftraggebers wird sich die PlanValley GmbH bemühen, die eingesetzte Person auszutauschen, sofern
– die Beschwerde innerhalb der ersten 3 Tage des Einsatzes erfolgt und
– der PlanValley GmbH nachvollziehbare Gründe für eine nicht funktionierende Zusammenarbeit, z.B. auf künstlerischem Gebiet, vorgetragen werden, die PlanValley GmbH zu vertreten hat.
Akzeptiert die PlanValley GmbH einen Austausch, wird die bis dahin durch die von PlanValley GmbH eingesetzte Person
erbrachte Leistung nicht in Rechnung gestellt.
Beanstandungen sind vom Auftraggeber sofort zu rügen.
Für Mängel im Leistungsbereich bis hin zur Nichterfüllung haftet PlanValley GmbH bei Vorliegen eigenen Verschuldens in Höhe von maximal dem 15-fachen der als Vergütung vereinbarten Tagespauschalen (entspr. Typischer Weise Auftretendem Schaden).
Bei Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung haftet die PlanValley GmbH auf Herabsetzung der Vergütung und auf Schadensersatz bis maximal dem 15-fachen der als Vergütung vereinbarten Tagespauschalen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die PlanValley GmbH eine Garantie übernommen hat oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden auf einer Pflichtverletzung der PlanValley GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche erfolgt in der gesetzlichen Frist ab jeweiliger Erbringung der Leistung.
 
§9 Geheimhaltung
 
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der PlanValley GmbH im Zusammenhang mit der Auftragserteilung unterbreiteten Innformationen nicht als vertraulich.
 
§10 Unterbringung
 
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Unterbringung und Verpflegung der von der PlanValley GmbH zur Vertragserfüllung  eingesetzten Person/en in einem möglichst nahe am Einsatzort gelegenen 3 – 4 Sterne Hotel (Kategorie Deutschland) in Einzelzimmern zu gewährleisten.
Er hat ferner die Verpflegung der eingesetzten Person/en während der Veranstaltung sicher zu stellen und zu zahlen oder es wird eine Pauschale pro Person in Höhe von 25,00 € + Länderaufschlag nach Verpflegungstabelle fällig.
 
§11 Vermietete Gegenstände
 
Soweit die Leistungen der PlanValley GmbH ganz oder teilweise in der Vermietung von Gegenständen/Equipment besteht, hat der Auftraggeber dieses schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck einzusetzen. Der Auftraggeber hat für eine Sicherung der Gegenstände gegen Diebstahl und den unbefugten Zugriff Dritter Sorge zu tragen. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der PlanValley GmbH nicht zulässig. Der Auftraggeber haftet bei einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der Mietgegenstände unabhängig von einem eigenen Verschulden gegenüber der PlanValley GmbH auf Wert- und Schadensersatz. Der Auftraggeber trägt das Transportrisiko für An- und Abtransport der Mietgegenstände.
Diese Regelungen gelten auch für weitervermietete Gegenstände, die nicht im Eigentum der PlanValley GmbH stehen, sondern von Dritten der PlanValley GmbH zur Verfügung gestellt werden.
 
§12 Anwendbares Recht, Gerichtstand, salvatorische Klausel
 
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der PlanValley GmbH und dem Auf-traggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Tübingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Vertragslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt berücksichtigt hätten.
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